Aktuelles zur bisherigen Umsetzung von § 43a HSOG
Die IG Exoten in Hessen hat die drei Regierungspräsidien zu den bisherigen Erfahrungen und der Umsetzung mit der neuen Rechtslage befragt. Dabei wurde uns folgendes mitgeteilt (Stand 01. März 2008):
Wir gehen davon aus, dass sich die oben genannten Zahlen zwischenzeitlich erhöht haben bzw.
sich aufgrund des Ablaufes der Meldefrist zum 30.04.2008 noch deutlich erhöhen werden.
Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass alle Halter der betroffenen Tierarten ihre Bestände bis spätestens 30.04.2008 bei ihrem zuständigen Regierungspräsidium melden sollen, um Bestandsschutz zu erhalten.
Verlangen Sie eine Eingangsbestätigung ihrer Meldung!
Wir empfehlen allen Haltern der betroffenen Tierarten eine Ausnahmegenehmigung nach § 43a Abs. 1 Satz 3 u. 4 zu beantragen. Tipps für einen erfolgreichen Antrag finden Sie hier
Sofern (überzählige) „gefährliche“ Tiere seitens der Halter abgegeben werden sollen verweisen die Regierungspräsidien auf „zoologische Einrichtungen, Tierheime und Auffangstationen“ als zulässige Unterbringungsmöglichkeiten.
News !
Aktuelles und Neuigkeiten.- Überarbeitete Liste gefährlicher Tierarten(Februar 20, 2009)
- Bilanz zu gefährlichen Wildtieren (Mai 15, 2008)
- Aktuelles zur bisherigen Umsetzung von § 43a HSOG (April 15, 2008)
- Tips zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung
(April 15, 2008) - Hinweise für betroffene Tierhalter (November 10, 2007)
Links
-
Hessisches Gesetzes,(HSOG),
- Gesetzestext
- Merkblatt zur Haltung gefährlicher Wildtiere
- Liste der gefährlichen Wildtierarten
- Vordruck zur Anzeige der Haltung gefährlicher Wildtiere
seit dem 9. Oktober 2007 geändert !!
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